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Grundsätzlich
sind die Leistungen eines Heilpraktikers reine Privatleistung, das heißt die Kosten der Behandlung trägt der Patient selbst. Die Gewährung
der Vergütung ist nicht von einem
Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer
gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen, sowie Beihilfestellen
erstatten die Kosten je nach Vertrag teilweise, ganz oder eben auch
gar nicht. Erkundigen Sie sich genau nach den Vertragsbedingungen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen
keine Kosten beim Heilpraktiker. |